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Ratgeber

Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – inklusive Teilzeit Mindestlohn

Bei einem Teilzeit-Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde und 20 Stunden pro Woche liegt das Nettoeinkommen nach Abzügen (Steuerklasse I, keine Kinder) schätzungsweise zwischen 70 und 75 % des Bruttos, also etwa 840 bis 900 € monatlich.

Von Brutto zu Netto: So funktioniert die Gehaltsberechnung

Du bekommst einen Arbeitsvertrag, siehst eine Bruttosumme – aber was bleibt am Ende auf deinem Konto? Der Weg vom Brutto zum Netto ist in Deutschland klar geregelt, aber nicht ganz einfach. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge dein Gehalt beeinflussen. Besonders spannend: Wie sieht es beim Teilzeit Mindestlohn aus? Denn immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit, und der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde.

Die Grundlagen: Brutto und Netto

Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst. Das Netto ist das, was nach allen Abzügen auf deinem Konto landet. Die Abzüge bestehen aus zwei großen Blöcken:

  • Steuern: Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Einkommens) und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV).

Die genauen Prozentsätze für die Sozialversicherungen werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (Stand: On-site Referenz-DB):

  • KV: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
  • RV: 9,3 %
  • AV: 1,3 %
  • PV (kinderlos): 2,4 %

Diese Beiträge werden von deinem Bruttogehalt abgezogen, bevor du dein Netto bekommst.

Schritt 1: Lohnsteuer berechnen

Die Lohnsteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen. Der Staat gewährt dir einen Grundfreibetrag – 2026 liegt er bei etwa 12.348 € pro Jahr. Das bedeutet: Solange dein Jahreseinkommen unter diesem Betrag liegt, zahlst du keine Lohnsteuer. Liegst du darüber, wird der sogenannte Grundtarif angewendet. Der Steuersatz steigt progressiv an – je mehr du verdienst, desto höher der Prozentsatz.

Deine Steuerklasse spielt ebenfalls eine Rolle. Die meisten Arbeitnehmer sind in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) oder IV (verheiratet, beide arbeiten). In Steuerklasse III (verheiratet, ein Partner wenig oder kein Einkommen) ist die Lohnsteuer niedriger. Für eine genaue Berechnung nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner.

Schritt 2: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % deiner Lohnsteuer. Seit 2021 wird er aber nur noch von Gutverdienern erhoben. Wenn deine Lohnsteuer unter einer bestimmten Grenze liegt (etwa 18.000 € zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen), entfällt der Soli komplett. Bei einem Teilzeit Mindestlohn von 13,90 €/h und 20 Stunden pro Woche (Brutto ca. 1.205 €/Monat) zahlst du in der Regel keinen Soli.

Kirchensteuer fällt nur an, wenn du Mitglied einer Kirche bist. Sie beträgt 8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland.

Schritt 3: Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Wichtig: Die Beiträge werden nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Liegt dein Gehalt darüber, zahlst du nur bis zu dieser Grenze. Für 2026 liegen die Grenzen voraussichtlich bei etwa 5.512 € monatlich (KV/PV) und 7.550 € (RV/AV). Bei einem Teilzeit Mindestlohn bist du weit unter diesen Grenzen, daher werden alle Beiträge auf dein volles Brutto berechnet.

Beispielrechnung für Teilzeit Mindestlohn (20 h/Woche, 13,90 €/h):

  • Bruttomonatsgehalt: 13,90 € × 20 h × 4,33 Wochen ≈ 1.205 €
  • KV (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag): 1.205 € × 10,45 % ≈ 126 €
  • RV (9,3 %): 1.205 € × 9,3 % ≈ 112 €
  • AV (1,3 %): 1.205 € × 1,3 % ≈ 16 €
  • PV (2,4 %): 1.205 € × 2,4 % ≈ 29 €
  • Summe SV-Beiträge: ca. 283 €

Dazu kommt die Lohnsteuer. Bei einem Jahreseinkommen von 1.205 € × 12 = 14.460 € liegst du über dem Grundfreibetrag (12.348 €). Die Lohnsteuer beträgt dann etwa 30–50 € pro Monat (je nach Steuerklasse).

Netto: 1.205 € – 283 € (SV) – ca. 40 € (Lohnsteuer) ≈ 882 €.

Das ist eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen, je nach Krankenkasse, Bundesland und persönlichen Freibeträgen. Mehr Details findest du in unserem Ratgeber.

Teilzeit Mindestlohn: Was bedeutet das für dein Netto?

Immer mehr Beschäftigte arbeiten in Teilzeit – sei es wegen Familie, Studium oder aus gesundheitlichen Gründen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Teilzeitkräfte. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde. Das bedeutet: Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, verdient brutto etwa 1.205 € im Monat. Nach Abzügen bleiben dir rund 880 € netto. Das ist zwar nicht viel, aber immerhin eine sichere Basis.

Beachte: Bei einem Minijob (bis 538 € monatlich) zahlst du keine Steuern und nur pauschale SV-Beiträge. Sobald du über diese Grenze kommst, greift die normale Berechnung. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, deine individuelle Situation zu berechnen.

Fazit

Der Weg vom Brutto zum Netto ist in Deutschland transparent, aber von vielen Faktoren abhängig. Mit den richtigen Zahlen und einem guten Rechner kannst du dein Netto aber gut abschätzen. Besonders beim Teilzeit Mindestlohn lohnt sich der Blick auf die Abzüge, denn hier macht jeder Euro einen Unterschied. Nutze unsere Tools und informiere dich auf Gehaltsdaten über Durchschnittsgehälter in deinem Beruf.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen erhoben. Für die meisten Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen unter etwa 18.000 € (Ledige) entfällt er komplett. Bei Teilzeit-Mindestlohn fällt in der Regel kein Soli an.

Was ändert sich 2026 bei den Sozialversicherungsbeiträgen?

Die Beitragssätze für 2026 sind: Krankenversicherung 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, ca. 1,7 % im Durchschnitt), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Die genauen Werte können je nach Krankenkasse und Bundesland leicht variieren.

Wie viel Netto bleibt bei Teilzeit Mindestlohn (20 Stunden pro Woche)?

Bei einem Bruttogehalt von etwa 1.205 € (13,90 €/h × 20 h/Woche × 4,33 Wochen) und Steuerklasse I ohne Kinder bleiben nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 30–50 €) und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 260–280 €) etwa 840–900 € netto übrig. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse und eventuellen Freibeträgen ab.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen erhoben. Für die meisten Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen unter etwa 18.000 € (Ledige) entfällt er komplett. Bei Teilzeit-Mindestlohn fällt in der Regel kein Soli an.

Was ändert sich 2026 bei den Sozialversicherungsbeiträgen?

Die Beitragssätze für 2026 sind: Krankenversicherung 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, ca. 1,7 % im Durchschnitt), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Die genauen Werte können je nach Krankenkasse und Bundesland leicht variieren.

Wie viel Netto bleibt bei Teilzeit Mindestlohn (20 Stunden pro Woche)?

Bei einem Bruttogehalt von etwa 1.205 € (13,90 €/h × 20 h/Woche × 4,33 Wochen) und Steuerklasse I ohne Kinder bleiben nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 30–50 €) und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 260–280 €) etwa 840–900 € netto übrig. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse und eventuellen Freibeträgen ab.

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