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Ratgeber

Werkstudent Lohn: Was du 2026 brutto verdienst und was netto bleibt

Der Werkstudent Lohn orientiert sich meist am gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/h (2026). Netto bleibt durch das Werkstudentenprivileg oft mehr als bei regulären Jobs, da du keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlst.

Werkstudent Lohn: Was du 2026 brutto verdienst und was netto bleibt

Du studierst und jobbst nebenbei als Werkstudent? Dann fragst du dich sicher: Wie viel bleibt vom Werkstudent Lohn eigentlich netto übrig? Die gute Nachricht: Durch das sogenannte Werkstudentenprivileg sparst du bei den Sozialabgaben. Die schlechte: Steuern und Rentenbeiträge fallen trotzdem an. In diesem Artikel erfährst du, wie sich dein Bruttolohn zusammensetzt, welche Abzüge wirklich wichtig sind und wie du dein Nettoeinkommen selbst berechnen kannst.

Was ist der Werkstudentenlohn überhaupt?

Als Werkstudent arbeitest du während deines Studiums in einem Unternehmen – meist fachnah und mit flexiblen Stunden. Dein Werkstudent Lohn ist ein ganz normaler Arbeitslohn, der aber sozialversicherungsrechtlich besonders behandelt wird. Die Höhe deines Stundenlohns ist nicht gesetzlich festgelegt, aber der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für dich. Laut BMAS liegt dieser ab 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch mehr, vor allem in technischen oder wirtschaftlichen Bereichen. Typische Spannen liegen zwischen 14 und 20 Euro – je nach Branche, Studienfach und Berufserfahrung.

Brutto vs. Netto beim Werkstudentenjob

Dein Werkstudent Lohn ist zunächst dein Bruttogehalt. Davon werden abgezogen:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Verdienstes)
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, nur wenn Lohnsteuer anfällt)
  • Rentenversicherungsbeitrag (9,3 % des Bruttolohns, Stand 2026)

Anders als bei regulären Arbeitnehmern zahlst du keine Beiträge zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Das ist das Werkstudentenprivileg, bestätigt durch die Finanzverwaltung NRW. Dadurch bleibt dir netto oft mehr übrig als bei einem Minijob oder einer Teilzeitstelle.

Steuerliche Besonderheiten für Werkstudierende

Dein Arbeitgeber führt die Lohnsteuer nach deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ab. Welche Steuerklasse für dich gilt, hängt von deinem Familienstand ab:

  • Steuerklasse I: ledig, geschieden, ohne Kind
  • Steuerklasse II: Alleinerziehend mit Entlastungsbetrag
  • Steuerklasse III/V: verheiratet (gemeinsame Veranlagung)
  • Steuerklasse VI: für einen zweiten Job

Da du als Werkstudent oft nur wenige Monate oder mit geringen Stunden arbeitest, wird monatlich meist zu viel Lohnsteuer einbehalten. Die Finanzämter Brandenburg weisen darauf hin: Mit einer Steuererklärung kannst du dir die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Bleibst du unter dem Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich ca. 12.348 Euro), zahlst du im Jahresdurchschnitt gar keine Einkommensteuer.

Sozialversicherung: Das Werkstudentenprivileg

Das Herzstück der Werkstudentenregelung ist die Befreiung von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen. Laut Finanzverwaltung NRW musst du als Werkstudent keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen. Du bleibst entweder über deine studentische Krankenversicherung oder familienversichert. Wichtig: Die Rentenversicherungspflicht besteht in der Regel weiter – hier zahlst du den vollen Arbeitnehmeranteil von 9,3 % (Stand 2026). Das ist ein Nachteil, aber auch eine Chance: Du sammelst Rentenpunkte für deine Altersvorsorge.

Wie viel bleibt netto vom Werkstudentenlohn?

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, du arbeitest 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 €. Das ergibt einen monatlichen Bruttolohn von etwa 1.112 € (20 Std. × 4,33 Wochen × 13,90 €).

  • Abzüge Rentenversicherung: 9,3 % = ca. 103 €
  • Lohnsteuer: Bei Steuerklasse I und diesem Brutto fällt in der Regel keine Lohnsteuer an, da du unter dem Grundfreibetrag bleibst (Jahresbrutto ca. 13.344 € – knapp über dem Freibetrag, aber durch Werbungskostenpauschale etc. oft steuerfrei).
  • Netto: ca. 1.009 €

Das ist deutlich mehr, als wenn du alle Sozialabgaben zahlen müsstest (dann wären es nur ca. 870 € netto). Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um deinen persönlichen Werkstudent Lohn genau zu berechnen.

Fazit

Der Werkstudent Lohn ist eine attraktive Möglichkeit, während des Studiums Geld zu verdienen. Dank des Werkstudentenprivilegs sparst du bei Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Achte aber auf die Rentenversicherungspflicht und die Steuerklasse. Mit einer Steuererklärung kannst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Mehr Tipps rund ums Thema findest du in unserem Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Werkstudenten? Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Werkstudenten. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde (Quelle: BMAS). Viele Arbeitgeber zahlen aber mehr, je nach Branche und deiner Qualifikation – typisch sind 14 bis 20 Euro pro Stunde.

Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen? Ja, grundsätzlich unterliegt dein Werkstudentenlohn der Lohnsteuer. Dein Arbeitgeber führt diese nach deiner Steuerklasse ab. Da du aber oft nur wenige Monate im Jahr arbeitest, wird meist zu viel Lohnsteuer einbehalten. Mit einer Steuererklärung kannst du dir diese zurückholen – bis zu einem Jahresbrutto von etwa 12.348 Euro (Grundfreibetrag 2026) zahlst du in der Regel gar keine Einkommensteuer.

Welche Sozialabgaben zahle ich als Werkstudent? Dank des Werkstudentenprivilegs bist du in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Du zahlst also keine Beiträge zur KV, AV und PV. Allerdings bist du in der Rentenversicherung pflichtversichert – hier wird der volle Arbeitnehmeranteil von 9,3 % (Stand 2026) von deinem Bruttolohn abgezogen.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Werkstudenten?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Werkstudenten. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde (Quelle: BMAS). Viele Arbeitgeber zahlen aber mehr, je nach Branche und deiner Qualifikation – typisch sind 14 bis 20 Euro pro Stunde.

Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich unterliegt dein Werkstudentenlohn der Lohnsteuer. Dein Arbeitgeber führt diese nach deiner Steuerklasse ab. Da du aber oft nur wenige Monate im Jahr arbeitest, wird meist zu viel Lohnsteuer einbehalten. Mit einer Steuererklärung kannst du dir diese zurückholen – bis zu einem Jahresbrutto von etwa 12.348 Euro (Grundfreibetrag 2026) zahlst du in der Regel gar keine Einkommensteuer.

Welche Sozialabgaben zahle ich als Werkstudent?

Dank des Werkstudentenprivilegs bist du in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Du zahlst also keine Beiträge zur KV, AV und PV. Allerdings bist du in der Rentenversicherung pflichtversichert – hier wird der volle Arbeitnehmeranteil von 9,3 % (Stand 2026) von deinem Bruttolohn abgezogen.

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