Ratgeber
Bau-Mindestlohn 2026: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 Euro brutto monatlich entspricht – das Netto hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026: Was Beschäftigte wissen müssen
Ob du nun am Bau arbeitest oder in einem anderen Beruf – Lohnsteuer und Sozialabgaben bestimmen, wie viel von deinem Bruttogehalt am Ende auf deinem Konto landet. Mit dem Bau-Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro pro Stunde steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze erneut. Doch was bleibt dir netto? Und wie setzen sich die Abzüge zusammen? Dieser Artikel gibt dir einen Überblick.
Wie hoch ist der Bau-Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Das sind rund 8,4 Prozent mehr als 2025 (12,82 €). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergeben sich daraus monatlich etwa 2.410 Euro brutto. Auch im Baugewerbe gilt dieser Mindestlohn, sofern kein tariflicher Branchenmindestlohn höher liegt. Die Bundesregierung und das BMAS haben diesen Schritt beschlossen, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu stärken.
Brutto, Netto und die Abzüge verstehen
Dein Bruttogehalt ist die Summe, die du vor Abzügen verdienst. Davon werden zwei große Blöcke abgezogen:
- Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Die Lohnsteuer richtet sich nach deiner Steuerklasse (z. B. I für Ledige, III für Verheiratete mit höherem Einkommen) und dem zu versteuernden Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Geringverdiener.
Die Sozialabgaben werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Dein Anteil 2026:
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,5 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern niedriger)
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro (Mindestlohn) ergeben sich daraus Abzüge von rund 550–600 Euro für Sozialabgaben plus Lohnsteuer von etwa 100–150 Euro – je nach Steuerklasse. Das Netto liegt dann bei etwa 1.700–1.800 Euro.
Beispielrechnung für den Bau-Mindestlohn 2026
Nehmen wir einen ledigen Bauarbeiter ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (angenommener Zusatzbeitrag 1,5 %).
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 130 €
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 % + 1,5 %): ca. 247 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 58 €
- Netto: ca. 1.720 €
Diese Schätzung zeigt, dass rund 29 % des Bruttos für Abzüge draufgehen. Bei höheren Gehältern steigt der Lohnsteueranteil progressiv.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
Der Mindestlohn steigt von 12,82 € auf 13,90 € – das sind etwa 1,08 Euro mehr pro Stunde. Dadurch erhöht sich auch das Bruttomonatsgehalt von ca. 2.220 € auf 2.410 €. Die Sozialversicherungssätze bleiben weitgehend stabil, aber die Beitragsbemessungsgrenzen steigen leicht (z. B. Krankenversicherung: 5.512,50 € monatlich). Für Beschäftigte am Bau bedeutet das: mehr Brutto, aber auch etwas höhere Abzüge – unterm Strich bleibt aber mehr Netto.
Tipps zur Optimierung deines Nettos
- Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung ändert sich die Steuerklasse. Mit Steuerklasse III (Verheiratet, höheres Einkommen) zahlst du weniger Lohnsteuer.
- Kirchensteuer: Wenn du aus der Kirche austrittst, entfällt dieser Abzug (8–9 % der Lohnsteuer).
- Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen – alles, was über 1.230 € (Arbeitnehmerpauschbetrag) liegt, senkt deine Steuerlast.
- Kinderfreibetrag: Bei Kindern reduziert sich die Lohnsteuer, und der Pflegeversicherungsbeitrag sinkt.
Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um deine persönliche Situation durchzuspielen. Im Ratgeber findest du weitere Artikel zu Steuerklassen und Sozialabgaben.
Fazit
Der Bau-Mindestlohn 2026 bringt dir als Beschäftigtem mehr Bruttogehalt – aber auch höhere Abzüge. Mit einem guten Verständnis von Lohnsteuer und Sozialabgaben kannst du dein Netto besser einschätzen und optimieren. Denk daran: Jeder Euro mehr auf dem Konto zählt, und mit den richtigen Steuertricks bleibt mehr hängen.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem gesetzlichen Mindestlohn und den Sozialversicherungswerten 2026 (Schätzung). Für eine verbindliche Berechnung wende dich an einen Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Bau-Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat. Für das Baugewerbe gelten oft höhere tarifliche Mindestlöhne, aber der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze.
Welche Sozialabgaben werden 2026 vom Bruttogehalt abgezogen?
Als Arbeitnehmer zahlst du 2026 folgende Beiträge: Krankenversicherung 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 2,4 % (bei Kinderlosen, sonst geringer). Hinzu kommt die Lohnsteuer nach Steuerklasse sowie ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Wie berechne ich mein Netto aus dem Bau-Mindestlohn 2026?
Du kannst unseren Brutto-Netto-Rechner nutzen, um eine individuelle Schätzung zu erhalten. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder liegt das Netto bei etwa 1.700–1.800 Euro monatlich. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab.