Ratgeber
Momentaner Mindestlohn 2026: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Mit dem momentanen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) ergibt sich bei Vollzeit ein Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich – nach Abzügen bleibt je nach Steuerklasse etwa 1.700 € netto.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick – Was vom Brutto übrig bleibt
Ob du den momentanen Mindestlohn verdienst oder ein höheres Gehalt – am Ende des Monats zählt, was auf deinem Konto ankommt. Lohnsteuer und Sozialabgaben sind die größten Posten, die dein Bruttoeinkommen schmälern. In diesem Artikel erfährst du, wie sich die Abzüge zusammensetzen, wie viel vom Mindestlohn netto bleibt und worauf du achten solltest.
Lohnsteuer – progressiv und abhängig von der Steuerklasse
Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Je höher dein Bruttogehalt, desto höher der Steuersatz – allerdings nur für den Teil, der über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Liegt dein Jahreseinkommen darüber, greift der progressive Tarif.
Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die meisten Ledigen ohne Kinder fallen in Steuerklasse I. Wer verheiratet ist, kann zwischen den Klassen III, IV und V wählen. Auch Kinderfreibeträge und Kirchensteuer beeinflussen die Abzüge.
Sozialabgaben – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Neben der Lohnsteuer musst du als Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese werden je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich etwa 1,7 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern 1,7 %)
Zusammen ergeben diese Beiträge rund 21,75 % deines Bruttogehalts (ohne Zusatzbeitrag). Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse kommt noch obendrauf – je nach Kasse zwischen 0,8 % und 2,0 %.
Der momentane Mindestlohn – was bleibt netto?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der momentane Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche sind das 2.410 Euro brutto im Monat. Wie viel bleibt nach Abzügen übrig? Wir rechnen für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag:
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 0–50 € (wegen Grundfreibetrag fällt kaum Steuer an)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Sozialabgaben (KV 8,75 % + RV 9,3 % + AV 1,3 % + PV 2,4 % + Zusatzbeitrag 1,7 %): ca. 23,45 % = 565 €
- Netto: rund 1.795 € (ohne Kirchensteuer)
Je nach Krankenkasse und Bundesland kann der Nettobetrag etwas höher oder niedriger ausfallen. Mit Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) sinkt das Netto minimal.
Beispielrechnung für höhere Gehälter
Zum Vergleich: Ein Softwareentwickler mit 5.500 € brutto (Steuerklasse I) zahlt deutlich mehr Lohnsteuer. Bei ihm liegen die Abzüge bei rund 1.900 € Lohnsteuer plus 1.265 € Sozialabgaben – netto bleiben etwa 2.335 €. Der Brutto-Netto-Rechner hilft dir, deine persönliche Situation genau zu berechnen.
Warum der Mindestlohn nicht immer zum Leben reicht
Der momentane Mindestlohn von 13,90 € mag auf dem Papier ausreichen, um über die Runden zu kommen. In vielen Regionen, besonders in Großstädten, sind die Lebenshaltungskosten jedoch hoch. Hinzu kommen Teilzeitstellen oder Minijobs, bei denen der Mindestlohn nur für wenige Stunden gezahlt wird. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn eingeführt, um eine untere Einkommensgrenze zu sichern – aber ob er tatsächlich existenzsichernd ist, hängt von deiner individuellen Situation ab.
Tipps zur Optimierung deines Nettoeinkommens
- Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung kann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein.
- Kinderfreibeträge eintragen lassen: Reduziert die Lohnsteuer.
- Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen – alles, was über 1.230 € liegt, mindert dein zu versteuerndes Einkommen.
- Vermögenswirksame Leistungen: Manche Arbeitgeber zahlen einen Bonus, den du staatlich gefördert anlegen kannst.
Mehr Tipps findest du in unserem Ratgeber.
Fazit
Der momentane Mindestlohn von 13,90 € sorgt für ein Brutto von rund 2.410 € – netto bleiben etwa 1.795 €. Lohnsteuer und Sozialabgaben sind feste Größen, die du bei der Budgetplanung berücksichtigen solltest. Mit dem BruttoNettoCheck kannst du jederzeit deine persönlichen Abzüge berechnen und vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der momentane Mindestlohn in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Der momentane Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst.
Welche Abzüge fallen auf den Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei ausreichend hohem Einkommen) und Sozialabgaben abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto in Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer etwa 0–50 € (wegen Grundfreibetrag), die Sozialabgaben (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %) insgesamt rund 21,75 % des Bruttos, also etwa 524 €. Netto bleiben rund 1.700 € übrig.
Ändert sich der Mindestlohn 2026 noch einmal?
Der momentane Mindestlohn von 13,90 € gilt für das gesamte Jahr 2026. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 erfolgen. Die Mindestlohnkommission gibt ihre Empfehlung auf Basis der Tarifentwicklung und wirtschaftlichen Lage ab. Eine Erhöhung ist wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der momentane Mindestlohn in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Der momentane Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst.
Welche Abzüge fallen auf den Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei ausreichend hohem Einkommen) und Sozialabgaben abgezogen. Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto in Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer etwa 0–50 € (wegen Grundfreibetrag), die Sozialabgaben (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %) insgesamt rund 21,75 % des Bruttos, also etwa 524 €. Netto bleiben rund 1.700 € übrig.
Ändert sich der Mindestlohn 2026 noch einmal?
Der momentane Mindestlohn von 13,90 € gilt für das gesamte Jahr 2026. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 erfolgen. Die Mindestlohnkommission gibt ihre Empfehlung auf Basis der Tarifentwicklung und wirtschaftlichen Lage ab. Eine Erhöhung ist wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen.