Ratgeber
Wie viel beträgt der Mindestlohn? Und wie wird daraus dein Nettogehalt berechnet?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.410 Euro brutto im Monat entspricht. Das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Wie viel beträgt der Mindestlohn? Und wie wird daraus dein Nettogehalt?
Wenn du in Deutschland arbeitest, ist eine der ersten Fragen: Wie viel bleibt netto von meinem Bruttogehalt übrig? Besonders für Beschäftigte, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, ist das entscheidend. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du von Brutto zu Netto kommst – und beantworten die Frage: Wie viel beträgt der Mindestlohn aktuell?
Der gesetzliche Mindestlohn 2026
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das ist eine Erhöhung gegenüber den 12,82 Euro im Jahr 2025. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Im Jahr sind das etwa 28.922 Euro brutto.
Diese Zahl wird von der Mindestlohnkommission auf Basis der Tarifentwicklung empfohlen und von der Bundesregierung per Rechtsverordnung festgesetzt. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahre – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, Auszubildende).
Von Brutto zu Netto: Die Abzüge im Überblick
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben zahlt. Was davon übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich werden folgende Posten abgezogen:
- Lohnsteuer – gestaffelt nach Steuerklasse und Einkommen (progressiver Tarif)
- Solidaritätszuschlag – fällt nur bei höheren Einkommen an (ab ca. 18.000 € Lohnsteuer pro Jahr)
- Krankenversicherung (KV) – Arbeitnehmeranteil 8,75 % (2026) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 1,5–2,5 %)
- Rentenversicherung (RV) – Arbeitnehmeranteil 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV) – Arbeitnehmeranteil 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV) – Arbeitnehmeranteil 2,4 % (kinderlos) bzw. 2,0 % (mit Kindern)
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen (Ausnahme: PV-Zuschlag für Kinderlose). Der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung liegt bei etwa 15,5–16,5 % (inkl. Zusatzbeitrag), dein Anteil also bei rund 8,75 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Beispielrechnung: Mindestlohn in Steuerklasse I
Nehmen wir an, du bist ledig, kinderlos, gesetzlich krankenversichert (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,7 %) und wohnst in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Dein Bruttogehalt beträgt 2.410 € pro Monat.
Schritt 1: Sozialversicherungsbeiträge
- KV: 8,75 % von 2.410 € = 210,88 € (zzgl. Zusatzbeitrag 0,85 % = 20,49 €, insgesamt 231,37 €)
- RV: 9,3 % von 2.410 € = 224,13 €
- AV: 1,3 % von 2.410 € = 31,33 €
- PV (kinderlos): 2,4 % von 2.410 € = 57,84 € Summe SV-Beiträge: ca. 544,67 €
Schritt 2: Lohnsteuer Bei einem Brutto von 2.410 € liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr (2.410 € × 12 = 28.920 €, aber nach Abzug von Werbungskostenpauschale, Vorsorgepauschale etc. bleibt ein steuerpflichtiges Einkommen, das unter dem Freibetrag liegen kann). Tatsächlich fällt bei Mindestlohn in Steuerklasse I in der Regel keine Lohnsteuer an, weil das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Solidaritätszuschlag entfällt dann ebenfalls.
Schritt 3: Netto Brutto 2.410 € – SV-Beiträge ca. 545 € = ca. 1.865 € netto.
Das ist eine grobe Schätzung. In der Praxis kann das Netto je nach Krankenkasse (höherer Zusatzbeitrag) oder bei Kirchensteuer etwas niedriger ausfallen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine persönliche Situation genau berechnen.
Was beeinflusst dein Netto noch?
Neben der Höhe des Bruttogehalts spielen diese Faktoren eine große Rolle:
- Steuerklasse: Verheiratete in Steuerklasse III haben deutlich weniger Lohnsteuerabzug als Ledige in Klasse I.
- Kinder: Kinderfreibeträge und Kindergeld erhöhen dein verfügbares Einkommen. Außerdem zahlst du einen niedrigeren PV-Beitrag (2,0 % statt 2,4 %).
- Kirchensteuer: Falls du Kirchenmitglied bist, kommen 8 % oder 9 % deiner Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen den Kassen. Ein Wechsel kann deinen Nettoverdienst um einige Euro monatlich erhöhen.
- Bundesland: In Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen geringeren PV-Beitrag (1,2 % statt 1,8 % des Bruttos).
Durchschnittsgehalt im Vergleich
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst einer vollzeitbeschäftigten Person lag im April 2025 bei rund 4.784 Euro. Das Netto bei Steuerklasse I liegt dann etwa zwischen 2.900 und 3.100 Euro – je nach Abzügen. Der Mindestlohn liegt also deutlich unter dem Durchschnitt, aber er sichert ein Mindesteinkommen.
Fazit
Die Frage „Wie viel beträgt der Mindestlohn?“ lässt sich klar beantworten: 13,90 € pro Stunde ab 2026. Dein Nettogehalt daraus liegt bei etwa 1.800–1.900 Euro, wenn du ledig und kinderlos bist. Die genaue Berechnung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Nutze dafür unseren Brutto-Netto-Rechner oder lies weitere Tipps in unserem Ratgeber.
Denk daran: Die Angaben sind Schätzwerte und ersetzen keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten wende dich am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie viel beträgt der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt.
Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialversicherung umfasst Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV). Die genauen Abzüge hängen von deiner Steuerklasse, deinem Bundesland, deiner Krankenkasse und ob du Kinder hast oder Kirchensteuer zahlst. Mit unserem [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) kannst du schnell eine Schätzung erhalten.
Welche Faktoren beeinflussen mein Nettogehalt am stärksten?
Die größten Einflussfaktoren sind die Steuerklasse (z. B. I für Ledige, III für Verheiratete mit großem Einkommensunterschied), die Höhe des Bruttogehalts, die Anzahl der Kinder (Kinderfreibeträge und Kindergeld), die Kirchensteuerpflicht sowie der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Auch das Bundesland spielt eine Rolle, da der Beitrag zur Pflegeversicherung in Sachsen abweicht. Mehr Details findest du in unserem [Ratgeber](/blog).