Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Wo liegt der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro bei Vollzeit entspricht. Das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Jeden Monat steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung ein Bruttobetrag – doch was landet wirklich auf Ihrem Konto? Lohnsteuer und Sozialabgaben sind die beiden großen Posten, die Ihr Netto schmälern. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die Abzüge, die Steuerklassen und beantwortet die Frage: Wo liegt der Mindestlohn?
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor jeglichen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt wird. Die Differenz kann je nach Gehaltshöhe und persönlichen Umständen 30 bis 40 Prozent des Bruttos betragen.
Wie setzen sich die Sozialabgaben zusammen?
Die Sozialversicherung in Deutschland besteht aus vier Zweigen, deren Beiträge Sie als Arbeitnehmer zur Hälfte tragen (der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte). Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % des Bruttos (zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags, im Schnitt etwa 1,7 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % für Kinderlose (mit Kindern ermäßigt sich der Satz)
Zusammen ergeben diese Beiträge rund 21,75 % Ihres Bruttogehalts – plus Zusatzbeitrag. Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet; darüber hinaus steigen die Abzüge nicht weiter.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Die Höhe hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab. Es gibt sechs Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse II: Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag)
- Steuerklasse III: Verheiratete, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (günstig für Besserverdiener)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard)
- Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der andere Partner in III ist (höhere Abzüge)
- Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs
Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch bei sehr hohen Einkommen erhoben (Freigrenze rund 18.130 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr). Die meisten Arbeitnehmer zahlen ihn nicht mehr.
Wo liegt der Mindestlohn?
Die Frage „Wo liegt der Mindestlohn?“ lässt sich für 2026 klar beantworten: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 Euro pro Stunde (brutto). Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro. Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission regelmäßig überprüft und angepasst. Zum Vergleich: 2025 lag er noch bei 12,82 Euro pro Stunde.
Für Beschäftigte im Mindestlohnbereich fallen die Sozialabgaben entsprechend niedriger aus, aber auch die Lohnsteuer ist dank des Grundfreibetrags (2026: rund 12.348 Euro) oft gering oder entfällt ganz. Dennoch bleibt vom Brutto nur ein Netto, das je nach Steuerklasse und Krankenkasse zwischen 1.800 und 2.000 Euro liegen kann.
Beispielrechnung für ein typisches Gehalt
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Bei einem Bruttogehalt von 3.800 Euro (Krankenpfleger, laut Referenzdaten) ergeben sich folgende Abzüge:
- Lohnsteuer: ca. 500 Euro (abhängig von Freibeträgen)
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro (unter Freigrenze)
- KV (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag): ca. 397 Euro
- RV (9,3 %): ca. 353 Euro
- AV (1,3 %): ca. 49 Euro
- PV (2,4 %): ca. 91 Euro
Summe Abzüge: ca. 1.390 Euro → Netto ca. 2.410 Euro.
Bei einem höheren Gehalt, z. B. 5.500 Euro (Softwareentwickler), steigen Lohnsteuer und Sozialabgaben progressiv, aber die Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die SV-Beiträge. Das Netto liegt dann etwa bei 3.300–3.500 Euro.
Fazit
Lohnsteuer und Sozialabgaben sind komplex, aber mit den richtigen Informationen behalten Sie den Überblick. Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um Ihr persönliches Netto zu ermitteln. Weitere Tipps zu Gehalt und Abzügen finden Sie in unserem Ratgeber. Denken Sie daran: Die genauen Beträge hängen von Ihrer individuellen Situation ab – bei Fragen zur Steuer sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt?
Das Bruttogehalt ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen. Vom Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (ggf.) und Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Übrig bleibt das Nettogehalt, das auf Ihrem Konto ausgezahlt wird.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?
Die Arbeitnehmeranteile betragen 2026: Krankenversicherung 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern geringer). Insgesamt rund 21,75 % des Bruttos, abhängig von der Krankenkasse.
Wo liegt der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Der Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst.