Ratgeber
Was ist momentan der Mindestlohn? So berechnest du dein Netto vom Brutto
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 € entspricht. Das Netto hängt stark von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Vom Brutto zum Netto – und was der Mindestlohn damit zu tun hat
Viele Beschäftigte in Deutschland fragen sich: Was ist momentan der Mindestlohn? Und noch wichtiger: Wie viel bleibt davon nach allen Abzügen tatsächlich auf dem Konto? Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn das Nettogehalt hängt von vielen Faktoren ab – von der Steuerklasse über die Krankenkasse bis hin zu Kinderfreibeträgen. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Bruttogehalt in ein Nettogehalt umrechnest, und gehen dabei besonders auf den aktuellen Mindestlohn ein.
Der aktuelle Mindestlohn 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet: Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche erhältst du ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (28.922 Euro im Jahr). Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 Euro – der Mindestlohn liegt also deutlich darunter. Dennoch ist er eine wichtige Untergrenze, die faire Bezahlung sichern soll.
Die Abzüge im Überblick
Vom Bruttogehalt werden in Deutschland zwei große Blöcke abgezogen: Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) und Sozialversicherungsbeiträge. Die genauen Beträge hängen von deiner persönlichen Situation ab.
1. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen berechnet. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I) greift der Grundfreibetrag von etwa 12.348 Euro im Jahr (Stand 2026). Das bedeutet: Erst ab einem Jahreseinkommen über dieser Grenze fällt Lohnsteuer an. Bei einem Mindestlohn-Jahresgehalt von 28.922 Euro liegt das zu versteuernde Einkommen bei etwa 16.574 Euro. Darauf wird Lohnsteuer nach der Grundtabelle fällig – je nach genauen Umständen etwa 1.500 bis 2.000 Euro pro Jahr. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber bei niedrigen Einkommen oft nicht erhoben.
2. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2026)
Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % des Bruttos (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt etwa 1,6 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % für Kinderlose (mit Kindern etwas weniger)
Zusammen ergeben diese Beiträge einen Arbeitnehmeranteil von rund 21,75 % (ohne Zusatzbeitrag KV). Bei einem Brutto von 2.410 Euro sind das etwa 524 Euro pro Monat.
Beispielrechnung: Mindestlohn in Steuerklasse I
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Sein Bruttogehalt beträgt 2.410 Euro pro Monat.
- Lohnsteuer (geschätzt): ca. 120–150 Euro
- Solidaritätszuschlag: meist 0 Euro (da Lohnsteuer unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 % + 1,6 % Zusatzbeitrag): ca. 250 Euro
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 Euro
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 Euro
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 58 Euro
Summe Abzüge: etwa 680–710 Euro. Netto: rund 1.700–1.730 Euro.
Bitte beachte: Das ist eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen, je nachdem ob du Kirchensteuer zahlst, Kinder hast oder in einer anderen Steuerklasse bist. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Warum das Netto so unterschiedlich sein kann
Der größte Hebel ist die Steuerklasse. Verheiratete können zwischen den Kombinationen III/V oder IV/IV wählen. In Steuerklasse III wird weniger Lohnsteuer abgezogen, sodass das Netto höher ausfällt – das lohnt sich vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Auch Kinderfreibeträge senken die Steuerlast. Die Krankenkasse wählst du selbst; der Zusatzbeitrag variiert zwischen etwa 0,8 % und 2,5 %. Und die Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) fällt nur an, wenn du Kirchenmitglied bist.
Mindestlohn und Minijobs
Ein Sonderfall sind Minijobs (bis 538 Euro monatlich). Hier zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer und nur pauschale Sozialabgaben. Der Mindestlohn gilt aber auch für Minijobber: Bei 13,90 €/h darfst du maximal 38,7 Stunden pro Monat arbeiten, um unter der 538-Euro-Grenze zu bleiben. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber.
Fazit
Die Frage „Was ist momentan der Mindestlohn?“ lässt sich klar beantworten: 13,90 Euro pro Stunde ab 2026. Doch wie viel davon netto übrig bleibt, hängt von deiner individuellen Situation ab. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du in wenigen Sekunden dein persönliches Netto ermitteln – egal ob Mindestlohn oder Durchschnittsgehalt. Und wenn du tiefer in die Materie einsteigen möchtest, schau in unsere Gehaltsdaten oder Themenseiten.
Denk daran: Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist momentan der Mindestlohn in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (28.922 Euro im Jahr). Der Mindestlohn wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst. Für das Jahr 2025 lag er noch bei 12,82 Euro pro Stunde.
Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Danach folgen die Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die Summe dieser Abzüge ergibt das Nettogehalt. Eine genaue Berechnung ist mit unserem Brutto-Netto-Rechner möglich.
Welche Steuerklasse ist für Mindestlohn-Bezieher am günstigsten?
Für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder ist Steuerklasse I die Standardklasse. Verheiratete können zwischen den Steuerklassen III, IV und V wählen. Bei sehr unterschiedlichen Gehältern kann Steuerklasse III (für den Besserverdienenden) und V (für den Geringerverdienenden) zu einem höheren Netto führen. Für Mindestlohn-Bezieher ist Steuerklasse I oder IV oft passend. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder die Nutzung unseres Rechners hilft bei der Wahl.